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Privatgutachten

Privatgutachten sind Gutachten, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber wie Privatpersonen, Verwaltungen, Organisationen, Versicherungen, Firmen, juristische Personen, Verbände und vergleichbare Institutionen geschrieben werden. Jeder Bürger darf selbst entscheiden, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es eines Kfz Sachverständiger bedarf, einen Kfz-Gutachter zu beauftragen.

Sachverständigengutachten

Der Wert eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren ist jedoch beschränkt, da der Sachverständige von einer Partei beauftragt wurde und aus diesem Grund ein evtl. von Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten nicht ersetzen kann. Die Entscheidung zu einem von Gericht angeordneten Sachverständigengutachten wird jedoch erst dann gewählt, wenn zwischen den Parteien aufgrund des erstellten Privatgutachtens keine Einigung erreicht werden konnte. Sollte sich das Gericht zu einem Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen entscheiden, muss dieser Sachverständige in seinem Kfz Gutachten zu dem erstellten Privatgutachten Stellung beziehen.

Wie geht es weiter?

Hier die folgenden Schritte und Informationen:

Nach dem Unfall
 
Fahrzeugschaden
 
Schmerzensgeld
 
Restwertermittlung
 
Reparaturbestätigung
 
Nachbesichtigung der Versicherung
 
Wertgutachten
 
LKW-Gutachten
 
Leasingfahrzeugbewertung
 
Sachverständigenkosten
 
Mietwagenkostenersatz
 
Sonstige Schadenspositionen
 
Fiktive Schadensabrechnung
 
Kaufberatung

 

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